Wassersicherheitsplan für Immobilien (Water Safety Plan WSP)

Wassersicherheitsplan für Immobilien (Water Safety Plan WSP)

Vergleicht man mit anderen europäischen Ländern, so hat Österreich ausgezeichnetes Trinkwasser. Damit diese ausgezeichnete Qualität unseres Trinkwassers über den gesamten Transportweg erhalten bleibt, gelten EU-weit verbindliche Trinkwasserrichtlinien für „Wasser für den menschlichen Gebrauch“.

Was 2023 neu dazukommt: Mit der Einbindung der EU-Richtlinie 2020/2184 vom 16. Dezember 2020 (Neufassung) in die nationale Gesetzgebung wird das Erstellen und auch eine laufende Überarbeitung von Wassersicherheitsplänen in Österreich im Lauf des Jahres verbindlich.

Das bedeutet, dass die Betreiber von bestimmten Gebäuden auf Basis eines Wassersicherheitsplans ein Risikomanagementsystem etablieren müssen. Damit sollen potenzielle Gefahren für Nutzer und Endverbraucher weiter minimiert werden. Die Umsetzung dieser Richtlinie verpflichtet alle mit der Verteilung von Trinkwasser befassten Gewerke und Personen.

Wer muss die neue Richtlinie zur Trinkwasserverordnung umsetzen?

Die EU-Trinkwasserverordnung 2020/2184 in Form der TrinkwasserVO 2023 gilt zunächst für

  • Krankenhäuser
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen

Bereits im Fokus sind darüber hinaus

  • Hotels und Beherbergungsbetriebe
  • Campingplätze
  • Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen
  • Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Restaurants und Gaststätten
  • Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Sport- und Einkaufszentren
  • Strafvollzugsanstalten

Was ist ein Wassersicherheitsplan

Ein Wassersicherheitsplan (Water Safety Plan WSP) ist eine Systembeschreibung, in der Maßnahmen zur Risikovermeidung festgelegt sind und auch, wie diese Maßnahmen überprüft werden sollen.

So unterstützt Wasserhygiene bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung

  • Systembeschreibung
  • Systembewertung
  • Risikobewertung
  • Verifizierung und Revidierung

Die Wasserhygiene Expertise

Systembeschreibung: Wasserhygiene übernimmt die Dokumentation der gesamten Anlage und hält die relevanten Informationen zur Betriebsweise und Nutzungshäufigkeit fest. Systembewertung & Systemanalyse: Wir überprüfen durch eigene Sachverständige die gesamte Anlage auf mögliche Gefahren- bzw. Risikoquellen – von der Wasseraufnahme, wo das Trinkwasser ins eigene System fließt, bis hin zu den Entnahmepunkten.

Risikobewertung & Risikobeherrschung: Auf Basis der Systemanalyse bewertet Wasserhygiene die ermittelten Gefahren-/ Risikoquellen in Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit. Als Ergebnis wird der Wassersicherheitsplan erstellt.

Verifizierung und Revidierung: Der durch Wasserhygiene erstellte Wassersicherheitsplan wird laufend im Betrieb validiert und wird zusätzlich bei Eintreten unvorhersehbarer Ereignisse angepasst.

 

Weitere Informationen finden Sie hier www.who.int/publications/i/item/9789241562638

Susanne Draxler

Susanne Draxler

Diplomingenieurin für Technische Chemie, selbständige planende und beratende Ingenieurin für Technische Chemie und Technischen Umweltschutz; qualifizierte Trinkwasser-Hygienetechnikerin, qualifizierte Trinkwasser-Probenehmerin, rückbaukundige Person nach Recycling-Baustoffverordnung.